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Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils zum Trennungsunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24. März 2010 das Urteil eines türkischen Familiengerichts über Ehegattenunterhalt für vollstreckbar erklärt mit der Maßgabe, dass das Urteil den Trennungsunterhalt regelt und seine …

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Umgang und Aufenthaltsrecht des ausländischen Elternteils

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Januar 2009, 2 BvR 1064/08 (zu finden unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090109_2bvr106408.html) die verwaltungsgerichtliche Praxis, das Aufenthaltsrecht des ausländischen Elternteils aufgrund der familiären Beziehung zu seinem …

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Splittingvorteil und Unterhalt

Hat der unterhaltsverpflichtete Ehegatte neu geheiratet, stellt sich die Frage ob der steuerliche Splittingvorteil aus der neuen Ehe, der sich beim Pflichtigen einkommenserhöhend auswirkt, unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist. Zum Geschiedenenunterhalt …

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Aufenthaltsbestimmungsrecht und mangelnde Bindungstoleranz


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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11. Februar 2009, 1 BvR 142/09 (zu finden unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/2009/2/11), entschieden, dass die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung auf den Kindesvater nicht erfolgen soll, wenn das Kind seinen Willen geäußert hat, bei der Kindesmutter bleiben zu wollen, und wenn mit dem Wechsel des Aufenthalts ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr einhergehen würde. Das Familiengericht hatte dem Kindesvater mit einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wegen der geringen Bindungstoleranz der Kindesmutter.

childhoods dreamNachdem der ordentliche Rechtsweg ausgeschöpft war, erhob die Kindesmutter hiergegen Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht kam bei seiner Folgenabwägung zu dem Ergebnis, dass der mehrfache Wechsel des Ortes, der unmittelbaren Bezugsperson und der Schule während des laufenden Schuljahres zu möglicherweise unabänderlichen Folgen für das Kind führen würde, während der Fortbestand der gegenwärtigen Situation bis zur Entscheidung des Familiengerichts für den Kindesvater  solche schwer abzuändernden Folgen nicht haben würde. Das Bundesverfassungsgericht hebt hervor, dass familiengerichtliche Entscheidungen sich vorrangig am Kindeswohl zu orientieren haben und nicht als Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils  (hier: der mangelnden Bindungstoleranz der Kindesmutter) gedacht sind.


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