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Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Kindesunterhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Unterhaltsverpflichteten im Gerichtsverfahren auf Kindesunterhalt auseinandergesetzt in dem Beschluss vom 16. April 2008, 1 BvR 2253/07 (zu …

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Berechnung des Schonvermögens beim Elternunterhalt

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hat mit Urteil vom 5. November 2008, 17 F 4142/08, die Berechnungsgrundsätze zur Bestimmung der Höhe des Schonvermögens beim Elternunterhalt dargestellt. Das Familiengericht hat sich dabei an …

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Beiordnung des Rechtsanwalts in Verfahren zu Elterlicher Sorge und Umgang

Für Familiensachen ohne Anwaltszwang, zu denen auch Verfahren über die Elterliche Sorge und zum Umgang gehören (Kindschaftsachen), soll entgegen der bisherigen Gesetzeslage nach dem neu eingeführten § 78 Abs. 2 …

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Kita-Wechsel betrifft nicht die Elterliche Sorge


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In der Trennungsphase steht für den betreuenden Elternteil eines Kleinkindes anläßlich des Auszugs aus der Ehewohnung häufig die Entscheidung an, ob beim Umzug in die neue Wohnung das Kind in eine neue  Kita in der Nähe der neuen Wohnung wechseln soll. Während in Fragen des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, der betreuende Elternteil allein entscheidungsbefugt ist, soll er in Fragen von erheblicher Bedeutung, die die Elterliche Sorge betreffen, im Einvernehmen mit dem anderen mitsorgeberechtigten Elternteil entscheiden.

Die Frage, ob das Kind überhaupt bzw. ab welchem Alter eine Kindertagesstätte besuchen soll,  berührt die Elterliche Sorge.  Demgegenüber berührt die Frage des umzugsbedingten Kita-Wechsels nicht die Elterliche Sorge. So hat das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 17. September 2007, 9 UF 156/07 (zu finden unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de), in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung entschieden. Dies betrifft auch den Schulwechsel, soweit damit nicht zugleich ein Wechsel der Ausbildungsform verbunden ist.

Folgen für den Alltag des Kindes und Belastungen für den anderen Elternteil können zwar auftreten. Es liegt aber kein gravierender Eingriff mit schwer abzuändernden Folgen für die Entwicklung des Kindes vor.

Es ist für den umzugswilligen betreuenden Elternteil also nicht sinnvoll, vor dem beabsichtigten Kita-Wechsel vorab eine Entscheidung des Familiengerichts zu dieser Frage isoliert herbeiführen zu wollen.


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