Prozesskostenhilfe für Umgangsverfahren und Vermittlung des Jugendamts
Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 16. Februar 2009, 11 WF 135/09, entschieden, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Elternteil, der beim Familiengericht die Regelung des Umgangs begehrt, nur dann wegen unterbliebener vorgerichtlicher Einschaltung des Jugendamts verweigert werden darf, wenn davon auszugehen ist, dass die nicht in Anspruch genommenen Vermittlungsbemühungen des Jugendamts innerhalb angemessener Zeit zum Erfolg geführt hätten.
Andere Oberlandesgerichte sind strenger; auch das Kammergericht geht davon aus, dass grundsätzlich immer Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn der betroffene Elternteil sich nicht zuvor an das Jugendamt zwecks Vermittlung mit dem betreuenden Elternteil gewandt hat. Deshalb empfiehlt sich vor der Antragstellung beim Familiengericht die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt, auch wenn dessen Vermittlungsversuche bei früheren Umgangskrisen ergebnislos waren.










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