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Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Kindesunterhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Unterhaltsverpflichteten im Gerichtsverfahren auf Kindesunterhalt auseinandergesetzt in dem Beschluss vom 16. April 2008, 1 BvR 2253/07 (zu …

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Aufenthaltsbestimmungsrecht und “ertrotzte” Kontinuität

Nachdem der Ehemann seinen Trennungswunsch geäußert hatte, verließ die Ehefrau ohne Vorwarnung mit der damals vier Jahre alten gemeinsamen Tochter die Ehewohnung und zog zunächst zu ihrer eigenen Mutter. Das …

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Ehegattenunterhalt und Kindergeldanrechnung

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts ist vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten vorab der von ihm  geleistete Kindesunterhalt abzusetzen.  Nach bisherigem Recht wird dabei der sogenannte Zahlbetrag verwendet, der um das hälftige …

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Internationales Familienrecht

FlaggenBei binationalen Familien richten sich die Rechtsbeziehungen der Beteiligten regelmäßig nicht (nur) nach deutschem, sondern (auch oder ausschließlich) nach dem Recht eines anderen Staats, das ggf. strengere oder mildere Voraussetzungen (etwa für die Scheidung oder die Abstammungsklage) stellt oder andere Rechtsfolgen vorsieht (etwa bei Vermögensauseinandersetzung und nachehelichem Unterhalt).

Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts zu prüfen, welche Rechtsordnung anwendbar ist und dem Familienrichter die zugrundeliegenden Umstände darzulegen. Nicht selten wird dies unterlassen mit dem Ergebnis, dass selbstverständlich vom deutschen Recht ausgegangen wird, obwohl eine andere Rechtsordnung anwendbar wäre, die für den Mandanten vielleicht großzügigere Regeln bereit gehalten hätte.

Der Versorgungsausgleich etwa ist bei Scheidungen nach deutschem Recht von Amts wegen durchzuführen, das heißt auch ohne ausdrücklichen Antrag der Ehegatten. Bei binationalen Ehen kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs  wegen der oft langwierigen Nachweisbeschaffung aus dem Ausland zu erheblichen Verzögerungen führen, die von den Beteiligten gerade bei kurzer Ehe oft als unverhältnismäßig belastend wahrgenommen werden. Richtet sich die Scheidung nach einem anderen Recht, ist der Versorgungsausgleich vielleicht gar nicht ohne entsprechenden Antrag durchzuführen, was von den Familiengerichten übersehen werden kann, wenn die Rechtsanwälte nicht ausdrücklich darauf hinweisen und die Umstände vortragen, aus denen sich die Anwendbarkeit der anderen Rechtsordnung ergibt.
Im Internationalen Familienrecht bestehen umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die ich gerne für Sie prüfe.



© 2010 Wolfgang Sattler. Sitemap | Impressum