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Umgangsvereitelung und effektiver Rechtsschutz

In dem zu entscheidenden Fall hatte das Familiengericht sich zwei Jahre und acht Monate Zeit gelassen, auf den Antrag des Kindesvaters den Umgang mit seinen Kindern vorläufig zu regeln, die …

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Wohnvorteil und Bedarfsprägung

Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe ist auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten nicht der Wohnvorteil durch die Nutzung einer Wohnimmobilie bedarfserhöhend zu berücksichtigen, die er erst nach der Trennung erworben hat, wenn …

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Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Kindesunterhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Unterhaltsverpflichteten im Gerichtsverfahren auf Kindesunterhalt auseinandergesetzt in dem Beschluss vom 16. April 2008, 1 BvR 2253/07 (zu …

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Kosten

Besonders in Unterhaltsfragen liegt es in der Natur der Sache, dass die/der Betroffene vor der erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügt, um die anwaltliche Tätigkeit zu honorieren.

Hier wie in allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten besteht dann regelmäßig die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich prüfe gerne für Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe haben.

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese in familienrechtlichen Fragen regelmäßig die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs.

Falls weder eine Rechtschutzversicherung, noch Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe besteht, prüfe ich für 50 € Ihre Ansprüche, erläutere Ihnen die Erfolgsaussichten und kläre Sie über die Kosten des Rechtsstreits auf. Soweit im Einzelfall eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung höherer Gebühren besteht, weise ich Sie darauf hin.



© 2010 Wolfgang Sattler. Sitemap | Impressum