Kosten
Besonders in Unterhaltsfragen liegt es in der Natur der Sache, dass die/der Betroffene vor der erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügt, um die anwaltliche Tätigkeit zu honorieren.
Hier wie in allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten besteht dann regelmäßig die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich prüfe gerne für Sie, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe haben.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese in familienrechtlichen Fragen regelmäßig die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs.
Falls weder eine Rechtschutzversicherung, noch Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe besteht, prüfe ich für 50 € Ihre Ansprüche, erläutere Ihnen die Erfolgsaussichten und kläre Sie über die Kosten des Rechtsstreits auf. Soweit im Einzelfall eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung höherer Gebühren besteht, weise ich Sie darauf hin.












