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Großeltern sind bei der Pflegerauswahl zu bevorzugen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2008, 1 BvR 2604/06 (zu finden unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081218_1bvr260406.html), entschieden, dass die Praxis der Jugendämter und Fachgerichte verfassungswidrig ist, bei Ausfall der Kindeseltern …

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Prozesskostenhilfe für Umgangsverfahren und Vermittlung des Jugendamts

Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 16. Februar 2009, 11 WF 135/09, entschieden, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Elternteil, der beim Familiengericht die Regelung des Umgangs begehrt, …

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Betreuungsunterhalt und Ganztagsbetreuung (3)

Der Bundesgerichtshof hat in einem seiner ersten Urteile zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt, dass durch die Neufassung des § 1570 Abs. 1 BGB sich das sogenannte Altersphasen-Modell erledigt hat. In dem …

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Vollmacht

Damit ich für Sie gegenüber Gerichten und Behörden auftreten und wirksam Erklärungen abgeben kann, benötige ich Ihre Vollmacht, die regelmäßig in Schriftform vorzulegen ist. Ohne Vorlage einer schriftlichen Originalvollmacht kommt das Verfahren nicht in Gang. Die Vollmacht bestimmt den Umfang und Inhalt der  anwaltlichen Vertretungsbefugnis – ihre Erteilung dokumentiert den Beginn des Mandats. Da im Laufe eines Mandats  häufig mehreren Stellen gegenüber (z.B. dem Familiengericht und dem Jugendamt oder der Familienkasse) die Vollmacht zu belegen ist, ist es sinnvoll, für diesen Zweck gleich mehrere Originalvollmachten bei der Akte zu haben. Bei Mandatsbeendigung erlischt die Vollmacht.



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