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Umgangsvereitelung und effektiver Rechtsschutz

In dem zu entscheidenden Fall hatte das Familiengericht sich zwei Jahre und acht Monate Zeit gelassen, auf den Antrag des Kindesvaters den Umgang mit seinen Kindern vorläufig zu regeln, die …

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Kindesunterhalt und Privatschulbesuch

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die die Unterhaltshöhe als Prozentsatz des sogenannten Mindestunterhalts nach der Einkommenshöhe des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes bestimmt. Die …

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Kindergartenkosten und Tabellenunterhalt

Die Kosten der  Kindergartenbetreuung, die bei halbtägiger Betreuung anfallen bzw. 50,00 € nicht übersteigen, hat der Bundesgerichtshof bislang als Bestandteil des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle angesehen; nur die darüber …

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Vollmacht

Damit ich für Sie gegenüber Gerichten und Behörden auftreten und wirksam Erklärungen abgeben kann, benötige ich Ihre Vollmacht, die regelmäßig in Schriftform vorzulegen ist. Ohne Vorlage einer schriftlichen Originalvollmacht kommt das Verfahren nicht in Gang. Die Vollmacht bestimmt den Umfang und Inhalt der  anwaltlichen Vertretungsbefugnis – ihre Erteilung dokumentiert den Beginn des Mandats. Da im Laufe eines Mandats  häufig mehreren Stellen gegenüber (z.B. dem Familiengericht und dem Jugendamt oder der Familienkasse) die Vollmacht zu belegen ist, ist es sinnvoll, für diesen Zweck gleich mehrere Originalvollmachten bei der Akte zu haben. Bei Mandatsbeendigung erlischt die Vollmacht.


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